Private Krankenzusatz-
versicherung in Österreich Vergleich
In Österreich sind nahezu 100% der Wohnbevölkerung über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Das öffentliche Gesundheitssystem beruht auf solidarischen Grundsätzen und ist beitragsfinanziert. Dabei entfallen die Gebühren jeweils zur Hälfte auf Arbeitnehmer und auf Arbeitgeber. Die Höhe der Beiträge hängt dabei, unabhängig vom Alter und vom Gesundheitszustand, einzig und allein vom Einkommen des Versicherten ab. In der Regel können Angehörige mitversichert werden können.
Umfassende Versorgung durch Private Krankenzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten in der Pflichtversicherung die medizinische Grundversorgung, die in vielen Fällen nicht ausreicht. Deshalb tendieren immer mehr Landsleute dazu, mit einer privaten Krankenzusatzversicherung den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufzustocken, um im Krankheitsfalle eine umfassendere Versorgung genießen zu können.
Inzwischen bieten die Versicherer zahlreiche unterschiedliche Tarife an, um den Versicherten ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten zu können. Dieses löbliche Ansinnen ist allerdings mit dem Problem verbunden, dass der Interessierte sich oft in einem Tarifdschungel gefangen sieht. Ein kostenloser Tarifvergleich für eine private Zusatzkrankenversicherung lohnt sich daher immer, damit das für jeden Einzelfall am besten zugeschnittene Angebot herausgefiltert werden kann!
Leistungsumfang einer privaten Krankenzusatzversicherung abhängig von vielen Faktoren
Die Kosten für eine private Zusatzkrankenversicherung hängen von vielen einzelnen Faktoren ab. Deshalb schwanken die Gebühren der einzelnen Tarife sehr. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Berechnung eines Tarifes vom Alter, den gesundheitlichen Vorbelastungen und dem gewählten Leistungspaket ab.
Früher Abschluss und Selbstbehalt halten Prämien niedrig
Wer einen Tarif in jungen Jahren abschließt, profitiert dabei in der Regel von weitaus besseren Konditionen. Es gilt, sich vorab intensiv mit den Leistungen zu befassen, damit man weder über- noch unterversichert ist. Der Tarif kann dann mit den eigenen finanziellen Möglichkeiten abgeglichen werden. So besteht die Option eines Selbstbehaltes für einen Krankenhausaufenthalt. Dadurch werden die Prämien oft so weit verringert, dass ein umfangreicherer Leistungsumfang gewählt werden kann. Ein Vergleich zeigt alle Möglichkeiten auf, sodass der beste Tarif gewählt werden kann!
Welche Leistungen sind in der privaten Krankenzusatzversicherung vorgesehen?
Während die gesetzliche Pflichtversicherung alle Leistungen abdeckt, die in die allgemeine Gebührenklasse fallen, erwirbt der Versicherte mit einem Tarif der Privaten Zusatzversicherung das Recht auf Behandlungen der Sonderklasse. Je nach Leistungspaket wird ein breiteres Behandlungsspektrum abgedeckt als in der klassischen Sozialversicherung. Diese Mehrleistungen betreffen vor allem den stationären Aufenthalt in einem Spital. Die meisten Tarife der Sonderklasse sehen vor:
- Die volle Erstattung der durch die Sonderklasse anfallenden Mehrkosten.
- Eine direkte Verrechnung der Kosten mit dem behandelnden Spital.
- Die Unterbringung in einem 1-2 Bettzimmer.
- Freie Wahl des Arztes.
- Kürzere Wartezeiten bis zum Behandlungsbeginn.
- Freie Wahl des Krankenhauses.
- Krankenhaustransportkosten
- Kosten für eine Begleitung für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
- Tagegeld, welches andere Leistungen ersetzt. Dieses ist vor allem für Selbstständige interessant, um einen Verdienstausfall wenigstens teilweise zu kompensieren.
- Ambulante Heilbehandlung. Darunter werden die Kosten für besondere Heilbehandlungen wie die Physiotherapie, Logotherapie oder Ergotherapie zusammengefasst. Auch Hebammen fallen unter diesen Leistungsumfang.
- Medikamente und Heilbehelfe wie Brillen und Kontaktlinsen werden erstattet.
- Dieses Leistungspaket ist dann zu empfehlen, wenn zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit teurer Zahnersatz ansteht.
Worauf ist beim Abschluss eines Zusatztarifes zu achten?
Um eine Zusatzversicherung abzuschließen, gibt es gewisse Vorgaben der Versicherer. Diese gilt es vor Abschluss eines Tarifes zu bedenken, damit die
Die Anbieter dürfen die Kosten der Tarife während der Laufzeit nicht willkürlich anpassen. Im Normalfall ist das möglich, wenn der Wunsch zu einer Vertragsänderung besteht, bei der einzelne Indizes geändert werden sollen. Wenn sich dadurch der Leistungsumfang ändern sollte, ist der Anbieter berechtigt, die Prämien anzupassen. Dies gilt auch dann, wenn sich die durchschnittliche Lebenserwartung im Lande signifikant ändern würde.
Alter und Gesundheitszustand kein Grund für Prämienerhöhung
Der wichtigste Punkt, der eine Änderung der Prämie gestattet, ist bedingt durch die Häufigkeit, mit welcher der Versicherte Leistungen in Anspruch nimmt. Von einer Erhöhung der monatlichen Gebühren für eine private Zusatzversicherung ausgenommen sind Faktoren wie das steigende Alter und die Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustands.
Versicherer muss Alternativvorschlag unterbreiten
Steht eine Prämienerhöhung an, ist der Versicherer verpflichtet, dem Versicherten einen Alternativvorschlag zu unterbreiten. Da in der Regel die Höhe der Prämie erhalten bleiben soll, geht das mit einer Kürzung des Leistungsangebotes Hand in Hand. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein Versicherter, für den eine Erhöhung der Prämie nicht zu bewerkstelligen ist, weiterhin abgesichert bleibt und nicht den gesamten Schutz verliert.
Möglichkeiten, bei der Prämie der Zusatzversicherung Geld zu sparen
Die Berechnung der Prämien hängt von vielen Faktoren ab. So werden neben dem Beitrittsalter der jeweilige Gesundheitszustand des Betreffenden mit in die Ermittlung einbezogen. Zudem fließt die Art der gesetzlichen Krankenversicherung, mit welcher der Interessent ausgestattet ist, mit in die Berechnung ein.
Auch das Bundesland spielt bei der Feststellung der Höhe des Tarifes eine Rolle. Deshalb bietet sich die Inanspruchnahme eines Vergleichs an, damit für jeden Verbraucher der beste Tarif ermittelt werden kann. Folgende Möglichkeiten bestehen, um an der Prämie zu sparen:
Auswahl des regionalen Tarifs
Die Versicherer bieten neben dem sogenannten Österreich- oder auch Wien-Tarif günstigere Bundesländer-Tarife an. Diese bergen allerdings eine Gefahr. Es ist möglich, dass bei Krankenhausaufenthalten außerhalb des eigenen Bundeslandes die Kosten für eine Behandlung nicht vollständig übernommen werden.
Gruppentarife
Diese werden von größeren Unternehmen in Anspruch genommen, um ihre Mitarbeiter mit einer Zusatzkrankenversicherung auszustatten. Die Prämie wird dadurch im Vergleich zur Einzelversicherung signifikant gesenkt. Üblicherweise wird dabei allerdings ein Teil der Prämie als betriebliche Sozialleistung angerechnet.
Paar- bzw. Familientarife
Wenn Familienmitglieder mitversichert werden, ist das im Vergleich zu einer individuellen Versicherung billiger. So existieren in der Regel Familien bzw. Partnerrabatte. Wenn sich ein Paar zusammen versichert, können ca. 10 % eingespart werden.
Selbstbehalt
Die Prämie reduziert sich beträchtlich, wenn nicht auf die volle Kostenerstattung bestanden wird. Üblicherweise beträgt die Eigenbeteiligung 800 Euro. Das bedeutet, dass die Versicherung nur für die Leistungen aufkommt, welche über diesen Betrag hinausgehen.
Ersatztagegeld
Dabei wird nicht im klassischen Sinne gespart, sondern es werden im Krankheitsfalle Einnahmen generiert. Ersatztagegeld kann dann ausgeschüttet werden, wenn während eines Spitalaufenthalts auf die Unterbringung im gehobenen Sonderklassenzimmer verzichtet wird.
Prämienrückzahlung
Manche Tarife enthalten Klauseln, die eine Rückerstattung der Prämien erlauben, wenn z.B. innerhalb von zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen keine Leistung in Anspruch genommen wurde.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Der Versicherte sollte beim Ausfüllen des Versicherungsantrags peinlich genau der Wahrheit folgen und auf Vollständigkeit achten. Falsche oder lückenhafte Angaben besonders hinsichtlich der Gesundheitsfragen können dazu führen, dass der Versicherer im Krankheitsfalle die Leistungen ablehnt oder vom Vertrag zurücktritt.
Deckung vor Spitalaufenthalt abklären
Näheres dazu klären die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Es bleibt jedoch anzumerken, dass in manchen Krankenhäusern Leistungen nur erbracht werden, wenn die Übernahme der Kosten der jeweiligen Heilbehandlung vorher schriftlich bestätigt werden. Davon betroffen sind Behandlungen, die Rehabilitationsmaßnahmen umfassen oder die in Krankenhäusern außerhalb Österreichs vorgenommen werden.
Rechnungen aufbewahren
Es ist unbedingt angezeigt, etwaige Rechnungen, die durch einen Spitalaufenthalt entstanden sind, aufzubewahren. Die meisten privaten Zusatzversicherer machen eine Kostenerstattung von einer Vorlage derselben abhängig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Versicherungspolicen für Zusatzversicherungen enden in der Regel mit dem Tod des Versicherten. Eine vorzeitige Kündigung seitens des Versicherungsnehmers ist einmal im Jahr möglich. Dabei ist eine Kündigungsfrist von einem bis zu drei Monaten einzuhalten.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich aus Beweisgründen, ein Einschreiben mit Rückschein zu verfassen. Das Schreiben muss bei der Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist eingehen. Der Anbieter kann eine Kündigung bei den ersten beiden Versicherungsjahren ablehnen.
Kündigung durch den Versicherer
Auch der Anbieter kann dem Versicherten den Schutz partiell oder vollständig aufkündigen. Dafür muss ein gewichtiger Grund vorliegen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verletzung bei der Anzeigepflicht von Vorerkrankungen oder um Versäumnisse bei der Prämienzahlung. Zudem besteht ein Kündigungsrecht innerhalb der Gruppenversicherung oder beim Krankentagegeld.
Wechsel des Tarifs
Bei vielen Typen von Versicherungen kann ein Wechsel lohnenswert sein, um bei den Prämien zu sparen. Leider gilt das bei der privaten Zusatzkrankenversicherung meist nicht.
Die Prämien sind altersabhängig. Je höher das Lebensalter des zu Versicherten bei Vertragsabschluss ist, desto höher sind die Prämien angesiedelt. Im extremen Fall erklärt sich kein Anbieter mehr bereit, das Risiko eines Versicherungsschutzes zu übernehmen.
Kann die Prämienzahlung ausgesetzt werden?
Es kann vorkommen, dass die finanzielle Situation eines Versicherten es nicht zulässt, die Prämienzahlung zu gewährleisten. Dann bieten einige Versicherer die Option, die Prämienzahlung gegen eine geringe Gebühr für einen gewissen Zeitraum auszusetzen. Diese Option zieht im allgemeinen Rechtsfolgen nach sich, die je nach Anbieter unterschiedlich ausgelegt werden.
Fazit
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung empfiehlt sich in vielen Fällen. Das Angebot der verschiedenen Tarife ist vielfältig und unüberschaubar. Rufen Sie unseren kostenlosen Vergleich für eine Private Krankenzusatzversicherung auf, damit Sie den für Sie passenden Tarif finden und die bestmögliche medizinische Versorgung so günstig wie möglich in Anspruch nehmen können!
Die Beratung ist selbstverständlich
kostenlos und unverbindlich für Sie.
Ewald Hödl
Selbstständiger Kooperationspartner der Finanzfuchsgruppe
staatlich befugter Vermögensberater / GISA-Zahl 19706085
ungebundener Versicherungsagent / GISA-Zahl 28094104
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