Bekomme ich eine private Zusatz­versicherung trotz Vorerkrankung?

Das Gerücht, dass eine private Krankenversicherung mit Vorerkrankungen abzuschließen schwierig ist, hält sich weiterhin hartnäckig. Dem ist allerdings nicht so! Trotz Vorerkrankung besteht die Möglichkeit, dass Sie ganz normal versichert werden. Denn die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft ist immer abhängig vom Unternehmen und wird bei verschiedenen Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Wichtig ist dabei auf alle Fälle die volle Transparenz beim Abschließen der Versicherung.

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

  • Freie Arztwahl, auch bei Spezialisten
  • Freie Spitalwahl, auch Privatkrankenhäuser
  • Kürzere Wartezeiten beim Arzt oder auch bei Operationen
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus im Einzel- oder Zweibettzimmer
  • Abdeckung der Mehrkosten aufgrund stationärer Behandlungen
  • Krankenhaustransportkosten
  • Und vieles mehr, je nach Zusatz.

Ärztin und Patientin mit Maske schauen auf ein Datenblatt

Was gilt für private Krankenversicherer als Vorerkrankung?

Als Vorerkrankung gelten alle Erkrankungen oder Verletzungen, die bereits vor Antragsstellung vorhanden waren. Es wird empfohlen, sämtliche Beratungen oder Untersuchungen zur besagten Vorerkrankung anzugeben. Hierzu zählen aber keine Routine- oder Gesundenuntersuchungen.

Welche Voraussetzung gibt es für eine private Krankenversicherung?

Um eine private Krankenversicherung in Österreich abzuschließen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Zuallererst muss die Entscheidung für die richtige Zusatzversicherung getroffen werden. Danach wird ein Fragebogen zum Gesundheitszustand ausgefüllt . Es werden Fragen zur Krankheitsgeschichte, eventuellen Krankenhausaufenthalten, Allergien und Verletzungen gestellt.

Dabei ist es wichtig, alle Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Sollte dabei vergessen werden, dass vor ein paar Jahren eine Verletzung vorgelegen hat, hat das keine dramatischen Auswirkungen. Es muss sich tatsächlich um ein Krankheitsbild handeln, dass von der Versicherung generell im Vorhinein ausgeschlossen worden wäre. Des Weiteren sollte bei früheren Erkrankungen oder Verletzungen das genaue Jahr des Auftretens, die Art der Behandlung und gegebenenfalls der Zusatz, seit wann die Erkrankung oder Verletzung beschwerdefrei abgeheilt ist, angegeben werden. Dies kann den Prozess der Risikoeinschätzung deutlich verkürzen. Nach der Risikoprüfung werden die Optionen vorgelegt.

Welche Gründe kann es für eine Ablehnung geben?

Folgende Beispiele stellen in den meisten Fällen keinen Ablehnungsgrund dar:

  • Blinddarm-OP vor einem Jahr
  • Ein gut verheilter Knochenbruch, der ein halbes Jahr zurück liegt
  • Ein gut abgeheilter Bänderriss

Bei folgenden Vorerkrankungen ist eine Ablehnung für eine private Krankenversicherung wahrscheinlich:

  • Bösartige Tumore
  • Schwere Herzerkrankungen
  • HIV
  • Diabetes

Bei bösartigen Tumoren oder Krebserkrankungen verlangen die meisten Gesellschaften einen behandlungsfreien Zeitraum von 5-10 Jahren. Danach wird ermittelt, ob die Krankheit in Zukunft wieder auftauchen kann.

Aber: Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zum Ausschluss. Oft wird auch nur ein Risikozuschlag auf den Beitrag erhoben. Dabei wird das Risiko der Vorerkrankung mit abgedeckt. Bei einem Risikoausschluss kann das Unternehmen das Risiko der Vorerkrankung ausschließen und würde die Kosten einer Behandlung dieses konkreten Risikos nicht decken.

Sollte jedoch schon eine gravierende Vorerkrankung bestehen, empfiehlt es sich, gleich im Vorhinein bei mehreren Anbietern einen Antrag zu stellen.

Folgende Szenarien sind mit einer Vorerkrankung bei einem Antrag für einen Zusatzversicherung möglich:

1. Die Versicherung wird ohne Einschränkungen abgeschlossen.
2. Die Versicherung wird abgeschlossen, jedoch ist ein Zuschlag zu bezahlen.
3. Die Versicherung wird abgeschlossen, aber gewisse Themen werden für einen bestimmten Zeitraum oder auch gar nicht versichert.
4. Der Antrag wird abgelehnt und die Versicherung wird nicht abgeschlossen. Dies passiert aber nur in den seltensten Fällen.

Was passiert, wenn ich Vor­er­krankungen beim Abschluss einer privaten Kranken­­versicherung nicht angebe?

Für den Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses gilt: je früher, desto besser. Sofern doch Vorerkrankungen jeglicher Art bestehen, müssen diese unbedingt bei Vertragsabschluss angegeben werden. Schummeln zahlt sich hier nicht aus, denn bei Falschangaben kann die Versicherung im Leistungs­fall eine Obliegenheitsverletzung geltend machen. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung den Vertrag auflösen und keine Leistung im vorliegenden Versicherungsfall erbringen. Die bis dahin bezahlten Prämien werden dann auch nicht zurückerstattet.

Grundsätzlich gilt: Jedes Versicherungs­unternehmen will neue Kundinnen und Kunden gewinnen. Abgelehnt wird also wirklich nur, wenn ein besonders schwerwiegender Fall vorliegt . Wir unterstützen Sie als Versicherungsberater in Graz gerne, wenn Sie eine private Kranken­versicherung mit Vorerkrankung abschließen wollen.

 

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