Zusatzversicherung für Selbständige
Selbständig Erwerbstätige sind automatisch über die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) abgesichert. Diese ging aus der Reform der Sozialversicherungsträger in Österreich aus dem Jahre 2018 hervor, die ab 01.01.2020 in Kraft trat.
Die SVS deckt allerdings nur eine gewisse Grundversorgung ab. Für einen umfassenden Versicherungsschutz empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung abzuschließen, damit im Krankheitsfall oder bei einem Unfall keine Lücken in der Versorgung entstehen.
Leistungen der SVS
Die SVS ist für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Selbständigen in Österreich zuständig. Darunter fallen alle Gewerbetreibenden, Bauern, Freiberufler, Pensionisten und Neue Selbständige. Dabei wird bei den Leistungen zwischen Sachleistungs- und Geldleistungsberechtigten unterschieden. Angehörige wie Ehepartner und Kinder können in der Grundversorgung mitversichert werden. Bei langer Krankheitsdauer haben selbständig Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankengeld.
Im Falle eines Unfalls werden die nach den gesetzlichen Bestimmungen vereinbarten Betriebshilfen, Pflegegelder und Renten ausbezahlt. Auch diese richten sich nach den Anforderungen der Grundversorgung und reichen in der Regel über ein Minimum nicht hinaus. Zusätzlich regelt die SVS die Ansprüche für Rentner und Pensionisten. Zu nennen wäre zudem die reguläre oder vorzeitige Alterspension bei Schwerarbeitern.
Zusatzversicherung für Selbständige
Selbständige haben im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten einen erweiterten Verantwortungshorizont. Fällt der Selbständige aus, leiden oft Betrieb und Mitarbeiter. Meist reichen die Hilfen der SVS nicht aus, um das Gewerbe oder das Unternehmen im Falle eines Arbeitsausfalles in befriedigender Form weiterführen zu können.
Deshalb kann es für viele Selbständige ratsam sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, auch mit dem Ziel, durch bestmögliche Versorgung so schnell wie möglich den Zustand der Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen. Dabei ist jeder Einzelfall individuell gelagert und es bedarf einer ausgiebigen Recherche, um den jeweils notwendigen Schutz maßgeschneidert zu buchen. Ein Versicherungsvergleich filtert binnen kürzester Zeit die zutreffenden Optionen heraus und bereitet die in Frage kommenden Tarife auf.
Zusatzversicherung für Selbständige bei Unfall oder im Krankheitsfalle
Im Krankheitsfalle reicht die Grundversorgung über die SVS in vielen Fällen nicht aus. Der Krankenstatus bleibt länger als notwendig erhalten, der Selbständige kann erst später in die Abläufe des eigenen Betriebs eingreifen und den Normalzustand wieder herstellen.
Eine Zusatzversicherung erlaubt dem Selbständigen die freie Arztwahl. Zudem kann sich der Betroffene dann für eine Behandlung entscheiden, die seiner Meinung nach die beste ist. Die Wahl des Spitals mitsamt Ausstattung obliegt dem Versicherten. Umfasst die allgemeine Gebührenklasse eine Unterbringung im Sechs-Bett-Zimmer, erholt sich der Zusatzversicherte mit der Berechtigung zur Sonderklasse im angenehmen Ambiente eines Ein- bis Zwei-Bett-Zimmers. Dies ist für Kranke im Status der Selbständigkeit von besonderer Wichtigkeit. Können sie sich so doch in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung schon früher vom Krankenbett aus um ihre geschäftlichen Belange kümmern.
Mit einer Zusatzversicherung fallen für den Kranken oder Verunfallten keine Wartezeiten beim Arzt an. Anstehende Operationen werden rasch und flexibel terminiert. In allen Fällen besteht das Recht, sich die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Optionale Zusatzleistungen wie Reiseschutz auf Geschäftsreisen sind ebenso buchbar wie solche für Wellness und Vorsorge.
Krankengeld in der Zusatzversicherung für Selbständige
Für Selbständige, welche das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung zu beantragen, welche das Krankengeld erhöht.Sollte die Leistung aufgrund eines Arbeitsunfalles notwendig werden, entfällt die sonst übliche Karenzzeit von sechs Monaten. In der Regel werden die Gelder ab dem vierten Tag der Krankheit ausgezahlt. Das tägliche Krankengeld richtet sich dabei nach der monatlichen Beitragsgrundlage. Um sich im Dschungel der Angebote schnell und zielgerichtet zurecht zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich, um die besten Tarife zu entdecken.
Zusatzversicherung zur Erhöhung des Pensionsanspruches
Die sogenannte Höherversicherung ist ein Versicherungstarif, der eine einkommensunabhängige Beitragszahlung ermöglicht. Damit können sich Selbständige für das Rentenalter absichern, reichen die Zahlungen aus der SVS doch in der Regel nur dazu, einen relativ niedrigen Lebensstandard zu gewährleisten.
Dabei empfiehlt es sich, schon in jüngerem Alter an die Rente zu denken. Wer früh eintritt, dessen Zusatzpension fällt höher aus. Selbst bei einem Ableben des Versicherungsnehmers werden den Hinterbliebenen Zahlungen geleistet. Wegen der schieren Menge der möglichen Tarife ist ein Vergleich empfehlenswert.
Karenzzeit und Selbstbehalt
Die meisten Anbieter gehen beim Abschluss einer Zusatzversicherung davon aus, dass erst nach frühestens sechs Monaten ein Leistungsanspruch besteht. Einige Anbieter offerieren Tarife, die auch ohne Wartezeit möglich sind.
Je nach Situation kann es günstig sein, einen Tarif mit einem gewissen Selbstbehalt zu wählen. Sind es doch meist die letzten Prozente bis zum Vollbehalt, welche die Gebühren über die Maßen nach oben treiben. So ist es in vielen Fällen günstiger, z.B. eine 80%ige Abdeckung zu beschließen, wenn dadurch die Gebühren in erträglichem Rahmen gehalten werden. Die Regelungen zum Selbstbehalt unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Ein Vergleich über Zusatzversicherungen in Österreich gibt dabei umfassend Aufschluss.
Zusatzversicherung für Selbständige – der Vergleich
Während abhängig Beschäftigte im Krankheitsfalle „nur“ an die eigene Gesundheit denken müssen, laufen Selbständige die Gefahr, bei längerer, krankheitsbedingter Abwesenheit vom Geschäft die eigenen wirtschaftlichen Grundlagen zu verlieren. Mitarbeiter müssen entlassen werden, Konkurrenten übernehmen den eigenen Kundenstamm bzw. besetzen die Geschäftsfelder.
Eine Zusatzversicherung ermöglicht es, die Folgen abzumildern, reicht die Grundversorgung doch meist nicht aus, um einen Betrieb ohne die Leitung über längere Zeit aufrecht zu erhalten. Ein Vergleich über die vielfältigen Tarife, welche die individuelle Absicherung verbessern, gibt Ihnen die erforderlichen Entscheidungshilfen an die Hand. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie unverbindlich und ausführlich. Oder machen sie hier ihren persönlichen Vergleich.
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Ewald Hödl
Selbstständiger Kooperationspartner der Finanzfuchsgruppe
staatlich befugter Vermögensberater / GISA-Zahl 19706085
ungebundener Versicherungsagent / GISA-Zahl 28094104
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