Senkung des Rechnungszinses verteuert Zusatzversicherung
Einem Drittel der Österreicher ist der Schutz durch die gesetzliche Krankenkasse nicht genug. Garantiert sie doch nur die Grundversorgung. Darin sind weder teurer Zahnersatz noch Medikamente enthalten, die auch schwerere Krankheiten ausheilen lassen. Deshalb entscheiden sich die Betroffenen oft für eine Zusatzversicherung, die ihre Ansprüche deckt.
Diese erstatten Behandlungen, die über die Regelnorm hinausgehen und sichern den Patienten eine freie Arztwahl zu. Zudem kann bei einem geplanten Spitalaufenthalt die Wartezeit verkürzt werden und der Patient bekommt mindestens ein Zweibettzimmer garantiert. Für viele Landsleute ist eine Zusatzversicherung zu teuer. Deshalb ist es verwunderlich, dass das Bundesministerium für Finanzen (BFM) dafür gesorgt hat, dass die Kosten für eine private Krankenversicherung deutlich steigen.
Der Rechnungszins und seine Auswirkungen auf die Zusatzversicherung
In Österreich wird die Zusatzversicherung in Form von lebenslangen Verträgen angeboten. Die mathematische Berechnung lehnt sich dabei an die Methodik der Lebensversicherungen an.
Die Kosten für die medizinische Versorgung sind in den meisten Fällen altersabhängig und steigen mit dem Älterwerden der Begünstigten. Deshalb arbeiten die Versicherer in der Regel mit Deckungsrückstellungen, damit in jungen Jahren Kapital angespart werden kann, welches für das Alter benötigt wird. Diese Rückstellungen werden mit dem Rechnungszins verzinst.
Rechnungszins halbiert sich
Bisher wurden die Kapitalrückstellungen der Versicherer pauschal mit einem Zins von 1,0% eingepreist. In ihrem Rundschreiben vom 19.08.2020 kündigte die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun an, diesen für Neuversicherte ab dem 1.7.2021 auf 0,5% halbieren zu wollen. Damit würden sich die Prämien im Schnitt um 7% erhöhen.
Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 102 Absatz 2 VAG 2016) müssen die betreffenden Versicherungsverträge ausreichen, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten zu gewährleisten. Gleichzeitig wird eine Prämienerhöhung aufgrund unzureichender Kapitalerträge als nicht gerechtfertigt gewertet.
Zusatzversicherungen werden Lebensversicherungen gleichgestellt
Die FMA stellt hervor, dass der Rechnungszins so zu wählen ist, dass die Versorgung auch im Falle einer negativen Entwicklung der Kapitalmärkte gewährleistet wird. Dabei wurde der jahrzehntelang üblicherweise gültige Satz des Rechnungszinses von drei Prozent seit 2014 sukzessive beschnitten.
Mit dem neuen Wert wird das Niveau von Lebensversicherungen erreicht. Die Absenkung setzt die Zusatzversicherer unter Druck. Deshalb haben einige schon zum Jahreswechsel ihre Prämien um 10 % erhöht. Wer die Erhöhung nicht durchsetzen konnte, der muss nun Änderungen im Produktbereich vornehmen. Diese gehen mit Sicherheit zu Lasten des Versicherten.
Fazit
Das die Zinssenkung in die Phase der Corona-Pandemie fällt, mag ein unglücklicher Zufall sein. Ist die Krise doch dazu angetan, dass Vertrauen in die gesetzliche Pflichtversicherung zu erschüttern. Ein gutes weiteres Drittel der Österreicher denkt deshalb nun daran, seinen Schutz privat mit einer Zusatzversicherung aufzustocken. Man kann in diesem Falle nur raten, das vor dem 1.Juli diesen Jahres zu tun.
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Ewald Hödl
Selbstständiger Kooperationspartner der Finanzfuchsgruppe
staatlich befugter Vermögensberater / GISA-Zahl 19706085
ungebundener Versicherungsagent / GISA-Zahl 28094104
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